BIETERVERFAHREN

Was genau ist das?

Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine Alternative zum klassischen Immobilienverkauf, hier können Sie eventuell einen höheren Preis erzielen als mit einem herkömmlichen Immobilienverkauf. Wir erläutern Ihnen die Vor- und ggfs. Nachteile genau anhand Ihrer Immobilie!

Ablauf des Bieterverfahrens

Da beim Bieterverfahren, ähnlich wie bei einer Auktion, Gebote von den potentiellen Käufern abgegeben werden, gibt es im Vorfeld keinen festgelegten Preis. Allerdings kann der Verkäufer einen Mindestpreis vor dem Beginn den Verfahrens festsetzen, der in Absprache mit dem Immobilienmakler angegeben wird. Angegeben wird dieser Preis schließlich im Exposé der Immobilie.

1. Immobilienbewertung

Auch wenn der endgültige Verkaufspreis erst am Ende des Bieterverfahrens feststeht, muss dennoch zunächst eine fundierte Immobilienbewertung durchgeführt werden. Denn nur so kann das volle Potential der Immobilie eingeschätzt und ein adäquater Startpreis festgelegt werden. Zudem kann sich der Verkäufer nach Ende des Verfahrens bei der Auswahl des Sieger-Gebots auf die Immobilienbewertung stützen. So kann er besser entscheiden, ob ein Gebot in gewünschter Höhe abgegeben wurde oder eine weitere Bieterrunde durchgeführt werden soll.

2. Vermarktung der Immobilie

Das Exposé stellt auch einen Teil des ersten Schrittes im Ablauf des Bieterverfahrens dar, denn das zu verkaufende Objekt muss zunächst beworben werden. Dazu wird die Immobilie mit einer Anzeige im Internet oder durch ein Inserat in den Printmedien veröffentlicht. In dieser ersten Anzeige bekommen potentielle Käufer nicht nur allgemeine Informationen über die Immobilie, sondern erfahren auch alle wichtigen Daten zum Bieterverfahren, wie beispielsweise das Datum des Besichtigungstermins.

3. Besichtigung

In der Regel findet die Besichtigung des Verkaufsobjektes als Sammelbesichtigung statt, bei der sich mehrere Kaufinteressenten einen ersten Eindruck verschaffen können. Auf Wunsch und abhängig von der Objektart und den örtlichen Gegebenheiten besteht jedoch auch die Möglichkeit von Einzelbesichtigungen. 

4. Abgabe der Gebote

Interessierte können nach dem Besichtigungstermin innerhalb einer vorher festgelegten Frist ihre Gebote abgeben. Meist handelt es sich hier um eine Frist von zwei bis vier Wochen, in denen die Interessenten ihr Angebot schriftlich einreichen können.

5. Annahme oder Ablehnung des Gebotes

Nachdem die Bieterfrist abgelaufen ist und alle Gebote abgegeben wurden, kann sich der Verkäufer entscheiden, ob er das entstandene Höchstgebot annimmt oder ablehnt. Wenn er sich für einen der Bietenden entschieden hat, muss bei diesem im gleichen Zug auch weiterhin die Bereitschaft zum Kauf bestehen. Erst wenn die beidseitige Bereitschaft besteht, kann der Kauf über einen Notar weiter abgewickelt werden. Bei mehreren Geboten in gleicher Höhe oder einer Ablehnung der Gebote durch den Verkäufer, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden.

Sie als Verkäufer sind nicht verpflichtet, sich für das höchste Angebot zu entscheiden oder überhaupt eines der Angebote anzunehmen.

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